Nummernplan 1923
Neben der Vereinheitlichung der Gattungsbezeichnungen zählte die Überführung der unterschiedlichen, von den
Länderbahnverwaltungen übernommenen Nummernpläne in ein neues, eigenes System zu den Hauptaufgaben der neu
gegründeten Reichseisenbahnen. Der Nummernplan für Reisezugwagen und Triebwagen von 1923 stellte in dieser Richtung
den ersten sichtbaren Erfolg dar.
Grundlage dieses Nummernplans war die Schaffung fester Zahlenbereiche für die einzelnen Fahrzeugarten und -gattungen, so
daß die Gattung eines Wagens allein aufgrund der Betriebsnummer (grob) identifiziert werden konnte. Schnellzugwagen
1./2. Klasse (AB 6ü, AB 4ü und AB 3ü) waren zum Beispiel in die Nummerngruppe 21 001 bis
23 000 einzuordnen, für die Salon- und Sonderwagen sah man hingegen den Nummernbereich 10 001 bis 20 000
vor (ohne Unterteilung nach Übergangsbauart und Achszahl).
Für die Festlegung der Wagennummern stand den Direktionen - quasi in Fortführung der preußischen Tradition -
jeweils der volle Nummernkreis zur Verfügung, was unweigerlich zahlreiche Mehrfachbelegungen nach sich zog. So
existierten allein 30 verschiedene Salonwagen mit der Betriebsnummer 10 001. Die exakte Identifizierung eines Wagens war
folglich erst bei Angabe von Wagennummer und Heimatdirektion möglich. Auch konnte bei einem Wechsel der
Direktionszugehörigkeit nur in den wenigsten Fällen die ursprüngliche Wagennummer beibehalten werden.
Da jede Direktion im Rahmen der vorgegebenen Nummernbereiche selbst über die Vergabe der neuen Wagennummern zu
entscheiden hatte, finden sich in der Übersicht der Salonwagen nach dem
Nummernplan von 1923 mehrere verschiedene Umzeichnungsmuster. So reihte die Rbd Frankfurt/M ihre Salonwagen in der
Reihenfolge der alten Nummern ein, während andere Direktionen ihre Wagen nach Baujahr bzw. nach Gattung und Baujahr
sortierten (z. B. Rbd Hannover, Rbd Mainz, Rbd München). Eine gewisse Ordnung ist im Grunde bei allen Direktionen
erkennbar, Ausnahmen ergaben sich in der Regel erst durch Umbeheimatungen (siehe z. B. Rbd Köln).
Nummernplan 1930
Bereits sieben Jahre nach seiner Einführung wurde der Nummernplan von 1923 durch einen neuen Plan ersetzt, in dem jede
Wagennummer nur einmal vergeben war. Um dies zu ermöglichen, mußte der Nummernraum auf 1 bis 133 000
vergrößert und neu aufgeteilt werden (mit zunehmender Anzahl an Verbrennungstriebwagen weiter ausgedehnt auf 1 bis
149 999). Dafür behielt allerdings jeder Wagen im Idealfall seine Nummer ein ganzes Leben lang.
Für die Salonwagen stand nunmehr die im Vergleich zu vorher deutlich verkleinerte Nummerngruppe 10 201 bis
10 399 zur Verfügung. Die Länderbahnwagen platzierte man - sortiert nach Baujahr (1. Ebene), Herkunft (2.
Ebene; Preußen am Anfang, Pfalz eigenständig) und Heimatdirektion (3. Ebene) - am Ende dieses Bereichs,
was eine gewisse Unübersichtlichkeit zur Folge hatte. Bei Fahrzeugen, die ein Alter von 40 Jahren
überschritten hatten, wurde der Nummer eine "0" vorangestellt (sogenannte Nullwagen, z. B.
010 323 Hl) - eine Regel, die bei Salonwagen offensichtlich nicht immer Anwendung fand.
Die Einheitswagen - im Fall der Salonwagen damals noch nicht vorhanden - wurden im Gegensatz zu den Länderbahnwagen am
Anfang des betreffenden Nummernkreises eingeordnet, so daß zwischen Einheits- und Länderbahnfahrzeugen ein leerer
Bereich entstand. Da üblicherweise die ältesten Fahrzeuge als erstes aus dem aktiven Dienst ausschieden, blieb
zumeist genügend Spielraum für Neuanschaffungen.
Auf Grundlage dieses neuen Nummernplans wurde durch das Reichsbahn-Zentralamt Schritt für Schritt ein Umzeichnungsplan
erstellt. Als erstes stand der Plan für die vorhandenen A 4ü, AB 4ü und AB 6ü zur Verfügung
(30. Oktober 1930). Bis Mitte 1933 folgten weitere Wagengruppen, zuletzt die zwei- und dreiachsigen Gepäckwagen mit
Postabteil (21. August 1933). Der Plan für die Salonwagen war am 6. Juli 1933 fertiggestellt. So erklärt sich auch das
Fehlen neuer Wagennummern im Schriftverkehr bis Spätsommer 1933. Auch lässt sich damit erklären, warum einige im Jahr
1931 noch vorhandene, kurz darauf aber außer Dienst gestellte Salonwagen keine neue Nummer mehr erhielten.
Die Umzeichnung als solche zog sich noch längere Zeit hin. Eine ganze Reihe von Salonwagen hat die neue Nummer daher nie getragen.
Bei manchen Fahrzeugen war dies bereits bei Erstellung des Umzeichnungsplan abzusehen, sie tragen darin die Bemerkung
"Bahndienstwagen". In anderen Fällen verzichtere man hingegen bewusst auf eine Umzeichnung. Als Beispiel hierfür
kann der seit 1929 abgestellte Wagen 10 330 dienen. Er wurde sogar 1937 noch als "Nür 10 002"
bezeichnet.
Für ein Kuriosum sorgte das Alter der für den Umzeichnungsplan verwendeten Daten. Diese Daten waren für die Salonwagen
bereits im Juli 1932 bei den Reichsbahndirektionen angefordert worden. In dem knapp ein Jahr später versandten
Umzeichnungsplan war so mindestens ein Fahrzeug enthalten, das zu diesem Zeitpunkt nur noch als Bahndienstwagen mit einer
dementsprechenden Nummer vorhanden war (Dre 10 009 mit der neuen Nummer 10 351). Auf der anderen Seite findet sich mit dem
Wagen Erf 10 004 auch ein Fahrzeug, das erst 1935 mithilfe eines Nachtrags in den Umzeichnungsplan aufgenommen wurde (als
10 322 in Zweitbelegung).
Um Irritationen und Mißverständnisse zu vermeiden, wurde beim Umzeichnen auf der Nummerntafel zwischen Wagennummer und
Direktionsangabe ein waagerechter Strich hinzugefügt. Die am Langträger angeschriebene Nummer wurde unterstrichen. Neu gelieferte
Wagen wurden bereits ab Werk hiermit versehen. Nach Abschluß der Umzeichnung fiel diese Kennzeichnung ab 1937/38 wieder fort. Das
Entfernen scheint jedoch nicht durchgängig durchgeführt worden zu sein.
Nummerngruppen für die neuen Salonwagen
Mit der Beschaffung der Funktionswagen im Jahr 1937 (Schlaf-, Speise-, Presse- und Maschinengepäckwagen) schuf man
schließlich (virtuelle) Untergruppen, so daß auch hier von der Nummer auf den genauen Verwendungszweck geschlossen
werden konnte. Die Gepäckwagen wurden dabei in die für Sondergepäckwagen vorgesehene Gruppe 105 001 bis
105 099 eingeordnet. Warum man bei den später gelieferten Autotransportwagen von dieser Linie abwich, ist nicht
bekannt.
Bezieht man die projektierten, aufgrund des Krieges jedoch nicht gelieferten Salonwagen mit ein, bietet sich folgendes Bild:
Gruppe |
Belegte Nummern |
Wagentyp |
01 - 19 |
10 201 - 10 219 |
Salonwagen im eigentlichen Sinn |
21 - 29 |
10 221 - 10 225 |
Salon-Schlafwagen für das Begleitkommando |
31 - 39 |
10 231 - 10 236 |
Salon-Schlafwagen für Gäste |
41 - 49 |
10 241 - 10 246 |
Salon-Speisewagen |
51 - 59 |
10 251 - 10 256 |
Salon-Nachrichten- und Salon-Bürowagen |
60 - 69 |
105 060 - 105 068 |
Salon-Maschinengepäckwagen |
71 - 79 |
105 071 - 105 073 |
Salon-Gepäckwagen |
81 - 89 |
10 281...10 287 |
Wagen zur Komfortsteigerung |
91 - 99 |
10 291 - 10 293 |
Salon-Autotransportwagen |
Funktionswagen, die aus Reisezugwagen hergerichtet worden sind (z. B. Sal Pw 4ü(F)-37/38,
105 733 Bln), behielten in aller Regel ihre alte Nummer, wurden also nicht in das oben dargestellte Schema
eingeordnet. Daneben bekamen im Eigentum der Wehrmacht befindliche Fahrzeuge (darunter alle Flakwagen) Wagennummern aus dem
Bereich der Privatwagen (800 001 bis 999 999).
Erweiterungen ab 1938
Beginnend mit der Annexion Österreichs und des Sudetenlandes erweiterte sich der Wagenpark der Deutschen Reichsbahn ab
1938 beträchtlich, so daß der Plan von 1930 ein weiteres mal ergänzt werden mußte. Für die
hinzugekommenen Wagen wurden die folgenden Nummerngruppen geschaffen:
Nummerngruppe |
davon Salonwagen |
ehemalige Bahnverwaltungen |
200 001...211 913 |
200 086 - 200 090 |
BBÖ, CSD, JDZ, ATE (nur "angeschlossene" Gebiete) |
250 001...256 563 |
- |
PKP, SZD, CSD (nur "angeschlossene" Gebiete) |
260 001...264 824 |
260 001 - 260 006 |
SNCF (nur AL (Elsaß-Lothringen)) |
Von den österreichischen Fahrzeugen werden offiziell nur die Wagen 200 086 bis 200 090 als Salonwagen
bezeichnet, im Grunde müssen aber von den übrigen Sonderwagen (200 001...200 090) mindestens noch die
Gesellschaftswagen 200 001 bis 200 006 und 200 011 bis 200 015 (SA 4ü bzw. SA 3ü)
sowie der Krankenwagen 200 071 (A 4ükr) hinzu gezählt werden.
Von der Deutschen Reichsbahn übernommene Salonwagen der PKP erhielten Nummern aus dem Bereich 10 300 bis
10 399 in Zweitbelegung. Nachweisbar sind bislang die Wagen 10 329'', 10 331'', 10 333'', 10 334'',
10 347'' und 10 351''. Nachdem die Nummern 10 330 und 10 332 zum Zeitpunkt des Überfalls auf Polen
ebenfalls nicht mehr besetzt waren, ist auch hier eine Neubelegung mit polnischen Wagen denkbar.
Weiterführende Links
Bezeichnung der Salonwagen (2 Teile)
Anstrich und Erscheinungsbild der Salonwagen (2 Teile)
Quellenangaben
Zurück zur Übersicht der Neubausalonwagen
Zurück zur Übersicht der ehemaligen Länderbahnwagen
Zurück zur Übersicht der Bauarten